Wir alle wünschen uns saubere Luft und weniger Lärmbelastung in den Städten, an Autobahnen und Schnellstraßen. Die Ablösung der lauten und stinkenden Benziner durch elektrisch betriebene Fahrzeuge wird daher massiv vorangetrieben. Doch die Lautlosigkeit der Elektroautos ist Segen und Fluch zugleich.
Die sehr leisen Fahrzeuge stellen für Fußgänger und Radfahrer eine Unfallgefahr dar, die höher ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Dies belegen Studien aus den USA und Großbritannien. Gefährdet sind Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende. Insbesondere blinde und sehbehinderte Menschen sind im Verkehr dringend auf die Wahrnehmung von Fahrzeuggeräuschen angewiesen. Ein fehlender Sound verstößt auch gegen einen wichtigen Grundsatz der Barrierefreiheit, die Auffindbarkeit. Diese ist nur dann gegeben, wenn beispielsweise das Ankommen oder Halten eines Busses wahrgenommen werden kann.
Deshalb starten der DBSV und seine Landesverbände anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai eine Kampagne unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“. Das Ziel ist der sofortige Einbau eines künstlichen Warngeräuschs (AVAS) in Hybrid- und Elektrofahrzeuge, anstatt zu warten, bis dieses für alle neu zugelassenen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Kampagne umfasst Pressearbeit sowie die direkte Auseinandersetzung mit Politik und Unternehmen. Sie wird von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Hilke Groenewold, Paloma Rändel, Melanie Wölwer, Jochen Bartling, Volker Lenk und Klaus Meyer geplant. Zur Umsetzung haben alle Landesverbände „AVAS-Beauftragte“ bestimmt, die die Kampagneninhalte auf Landesebene koordinieren.
Glossar:
AVAS
Ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ist ein künstliches Warngeräusch für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Dieses Geräusch ertönt bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten sollen die Reifengeräusche ausreichen, um die heranfahrenden Fahrzeuge zu hören. Die Blinden- und Sehbehindertenverbände fordern ein AVAS bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h. Außerdem dürfen die Fahrzeuge keinen Pausenschalter haben, mit dem das Geräusch abgeschaltet werden kann.
Hybrid- und Elektrofahrzeuge
Im Gegensatz zu reinen Elektrofahrzeugen, die ausschließlich über Elektromotoren angetrieben werden, haben Hybridfahrzeuge außerdem noch einen Verbrennungsmotor. Hybridfahrzeuge werden oft als Vorstufe zur reinen Elektromobilität bezeichnet.
Gesetzliche Regelung
Laut Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 müssen alle neu zugelassenen Hybrid- und Elektrofahrzeuge ab Juli 2021 ein AVAS haben, für neu zugelassene Fahrzeugtypen gilt das bereits ab Juli 2019. Dass es dieses Gesetz gibt, ist ein Erfolg der Blinden- und Sehbehindertenverbände.
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