Ihre Spende trägt dazu bei, die Lebensbedingungen Ihrer blinden und sehbehinderten Mitbürger und Mitbürgerinnen zu verbessern. Wir bedanken uns im Namen von ca. 11.000 blinden und sehbehinderten Menschen in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern für Ihre Unterstützung.
Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke, Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Hilfe für Behinderte nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes für das Jahr 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.
Bezeichnung des Finanzamtes: Rostock Steuernummer: 079/141/05468 Datum des Bescheides: 17.10.2023 Dieser Bescheid hat eine Gültigkeit von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Hilfe für Behinderte verwendet wird.