Ihre Zuweisung
Geldauflagen und Bußgelder, die von Staatsanwaltschaften und Strafgerichten zugewiesen werden, sind für den Blinden- und Sehbehinderten-Verein Mecklenburg-Vorpommern e.V. (BSVMV) eine wichtige Unterstützung. Sie tragen nachhaltig dazu bei, die Arbeit des BSVMV zu sichern.
Eintragung beim zuständigen OLG
Der BSVMV ist in der Liste der gemeinnützigen Einrichtungen für die Zuwendung von Geldauflagen beim Oberlandesgericht Rostock unter dem Geschäftszeichen4010 –E- 1/92 –0107 aufgenommen.
Transparente Geldauflagenverwaltung
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen:
Der BSVMV ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftsbescheid des Finanzamts Rostock, Bescheid vom 17. Oktober 2023.
Der BSVMV verwendet Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck.
Der BSVMV teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für steuerliche Vergünstigungen beinhalten, unverzüglich mit.
Der BSVMV verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen fristgerecht über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
Geldauflagenkonto
Der BSVMV führt ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger.
Bankverbindung:
Deutsche Bank AG Rostock
IBAN DE85 1307 0000 0122 4294 01
BIC DEUTDEBRXXX
Bitte unterstützen Sie die Arbeit des BSVMV durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern – vielen Dank!