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Volksentscheid über den Gesetzentwurf zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen

Pressemeldung

Ausübung des Stimmrechts mit Stimmzettelschablone

Nr. 7/2015 – 25.08.2015 – LWL MV – Landeswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommern

Blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten werden zum Volksentscheid am 6. September 2015 Stimmzettelschablonen zur Verfügung gestellt. Wie der Landesvorsitzende des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins Mecklenburg-Vorpommern Wolf-Hagen Etter und die Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes mitteilen, ermöglicht die Stimmzettelschablone den blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten, ihre Stimme ohne zusätzliche Hilfe einer Vertrauensperson abzugeben.

 

Die Stimmzettelschablone kann unabhängig von einer Mitgliedschaft angefordert werden beim:

Blinden- und Sehbehinderten-Verein M-V e. V.
Henrik-Ibsen-Str. 20
18106 Rostock
Telefon: 0381-7789814
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel als Audio-CD ausgegeben. Die Stimmzettelschablone hat die Funktion einer Tasche, in die der Stimmzettel für die Stimmabgabe eingelegt wird. Die bedruckte Seite des Stimmzettels ist dafür mit einer 5 Millimeter großen Lochung am oberen rechten Stimmzettelrand versehen. Die Lochung dient als Orientierungshilfe beim Einlegen des Stimmzettels in die Schablone.

So können blinde und sehbehinderte Abstimmende am Abstimmungstag in der Abstimmungskabine oder vorher per Briefabstimmung selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Abstimmungslokal seine Stimme abgibt, sollte allerdings die Stimmzettelschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Abstimmungsgeheimnis gewahrt bleibt.

Den blinden oder sehbehinderten Stimmberechtigten bleibt es jedoch auch weiterhin freigestellt, sich einer Person ihres Vertrauens bei der Stimmabgabe zu bedienen. Dies kann auf Wunsch der oder des Stimmberechtigten auch ein Mitglied des Abstimmungsvorstandes im jeweiligen Abstimmungslokal sein.

Weitere Informationen zu:
Volksentscheid in Zahlen
Erläuterungen zum Stimmzettel

unter: http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/start/_Landeswahlleiter/Landeswahlleiter/lwlstart/index.jsp

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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