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Der Blindenführhund – Freund und Helfer

„Belohnen statt Bestrafen“ Moderne Führhundausbildung
ein Film vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)

Film (externer Link)

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Assistenzhunde (Hilfshunde oder Partnerhunde), die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten sollen. Blindenführhunde gelten nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Blindenführhund „im Dienst“ ist an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dies ist ein offizielles Verkehrszeichen, das alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet.

Etwa 1-2% der Blinden in Deutschland haben einen Führhund. Gut ausgebildete Führhunde ermöglichen ihren Haltern ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellen dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen dar.

Die Idee zur Ausbildung von Blindenführhunden entstand u.a. in dem 1892 vom Tiermaler Jean Bungartz gegründeten Verein für Sanitätshunde. Im August 1916, während des Ersten Weltkrieges, führten die steigenden Kriegsopfer zur Entstehung des Dressurgedankens, dessen erfolgreiche Umsetzung aber erst am 27. April 1918 im Kriegsministerium auf Resonanz stieß. In der Weimarer Republik wurde die Methode vor allem von privater Seite weiter vorangetrieben. Im Verein war es dessen langjähriger Vorsitzender, der Oldenburger Verleger Heinrich Stalling, der neben einer Arbeitsgemeinschaft zur Beschaffung von Führhunden für Blinde besonders hervortrat.

Ein Team bestehend aus Blindenführhundhalter und Blindenführhund nennt sich Führgespann. Während der blinde bzw. sehbehinderte Hundeführer als „Navigator“ fungiert, übernimmt der Blindenführhund die Rolle des „Piloten“, indem er akustische Kommandos, sogenannte Hörzeichen, wie z.B. „Geradeaus“, „Nach links“, „Suche Türe“, „Überquere Straße“ ausführt.

Ein Blindenführhund sucht wunschgemäß Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (z.B. in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene an, indem er davor stehen bleibt. Blindenführhunde sind in der Lage, blinde und sehbehinderte Menschen sicher durch Orte zu führen, indem sie Hindernissen wie Straßenschildern, parkenden Autos, Fußgängern usw. ausweichen und Straßenbegrenzungen, Treppen, Türen, Fußgängerstreifen anzeigen. Ein gut ausgebildeter Blindenführhund umgeht jegliche Art von Hindernissen oder zeigt diese an, indem er stehen bleibt. Für ein gut ausgebildetes Führgespann sind geparkte Autos, Laternenpfähle, Fahrradfahrer etc. daher kein Problem. Zu den Hindernissen, auf die ein Führhund reagieren muss, gehören auch Bodenhindernisse wie Pfützen oder Schlaglöcher und Höhenhindernisse wie herabhängende Äste oder Schilder, d. h. der Hund muss auch Hindernisse anzeigen und umgehen, die für ihn selbst keine sind. Ein ausgebildeter Führhund beherrscht etwa 40 Hörzeichen, bei entsprechendem Training kann er aber noch wesentlich mehr (bis zu 400) erlernen. Damit diese Fähigkeiten nicht verloren gehen, sind ihre Besitzer angehalten, sich intensiv mit ihrem Hund zu beschäftigen und die Kommandos regelmäßig zu trainieren. Im Fall einer drohenden Gefahr, etwa im Straßenverkehr, muss der Führhund in der Lage sein, einen Befehl ausnahmsweise zu verweigern (sogenannter „intelligenter Ungehorsam“). Diese Fähigkeit ist eine teilautonome Handlung des speziell ausgebildeten Hundes. Er löst selbstständig Probleme, indem er in einer Gefahrensituation Befehle missachtet. Durch seinen natürlichen Instinkt verfügt er über ein intuitives Frühwarnsystem für gefährliche Situationen. Innerhalb einer Ausbildung wird dieses Frühwarnsystem mit einer auszuführenden Handlung verbunden. Auf einer befahrenen Straße verweigert der Hund das Kommando vorwärts zu gehen, weil er in der Ausbildung eine antrainierte Protesthaltung für diese Gefahrensituation gelernt hat. Diese Protesthaltung ist als Ausdruck einer Verbundenheit und Solidarität zu verstehen. Somit ist „intelligenter Ungehorsam“ nur ein vermeintlicher Akt des Ungehorsams, da die Verweigerung zum Schutze der Person erfolgt, der für einen Moment die Gefolgschaft aufgekündigt wird.

Zur Ausbildung zum Blindenführhund kommen nur Hunde mit ganz bestimmten Eigenschaften in Frage. So muss es sich um friedfertige, intelligente, wesensfeste, nervenstarke, arbeitsbelastbare und gesunde Junghunde handeln. Die ersten Eignungstests zum Blindenführhund werden bereits im Welpenalter, mit etwa acht Wochen, in besonders dafür angelegten Welpentests von erfahrenen Führhundetrainern durchgeführt. Anschließend werden geeignete Welpen in sogenannte Patenfamilien, in denen die Hunde etwa ein Jahr lang sozialisiert werden, gegeben. Gute Führhundeschulen zeichnen sich dadurch aus, dass sie ihre Patenfamilien speziell für diese Aufgabe aussuchen, anleiten und kontrollieren. Die Junghunde werden während ihres ersten Lebensjahres mit den unterschiedlichsten Ereignissen und Situationen konfrontiert. Dabei wird immer wieder das Augenmerk auf Nervenfestigkeit, Ängstlichkeit, Aggressionsverhalten, Jagdtrieb und auf Wohlverhalten im Umgang mit Menschen gerichtet. Bei den Rassen, die zur Ausbildung in Frage kommen, gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Es dürfen jedoch keine Hunde mit hohem Aggressionspotential zum Blindenführhund ausgebildet werden. Bevorzugt als Blindenführhunde ausgebildet werden häufig Königspudel, Riesenschnauzer, Deutsche Schäferhunde, Labrador Retriever oder Golden Retriever. Es kommen auch Mischlinge für die Ausbildung in Frage. Die Schulterhöhe der Tiere sollte zwischen 50 cm und 65 cm liegen. Blindenführhunde werden in Blindenführhundeschulen mittels verschiedener Methoden des Verhaltenstrainings ausgebildet. In Deutschland werden die Kosten der Ausbildung von den Krankenkassen übernommen. Die Ausbildung selbst kann bis zu zwölf Monate dauern. Für sie müssen die Tiere einen intensiven Gesundheitstest bestehen, dabei werden unter anderem Gelenke und Augen untersucht.

Die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund ist die wichtigste Voraussetzung für ein gut funktionierendes Führgespann. Der Aufbau einer gegenseitigen Vertrauensbasis ist besonders wichtig im ersten Jahr des Gespanns. Gelingt der Bindungsaufbau in dieser Zeit nicht, bleiben Mensch und Blindenführhund häufig unsicher. Es bleibt auch später wichtig, engen Kontakt zu den Tieren zu halten, um die Bindung zu gewährleisten. Bei Paaren, in denen ein Partner sehend ist, kann es vorkommen, dass die Hunde eine intensivere Beziehung zu der sehenden Person aufbauen, weil dieser sich möglicherweise häufiger mit dem Tier beschäftigt. Es muss ohnehin darauf geachtet werden, dass die antrainierten Verhaltensweisen des Führhundes nicht durch spielerische  Umgangsformen verändert werden. Dies gilt sowohl für den sehenden Partner als auch für den Führhundhalter.

Quelle: Wikipedia- Enzyklopädie

Film über Führhundausbildung

Ein vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) erstellter Videoclip über moderne Führhundausbildung.

www.hundetraining.dbsv.org